Anmeldung von grenzüberschreitenden Tätigkeiten im EWR und der Schweiz
EU-ENTSENDERICHTLINIE IN DER PRAXIS Anmeldung von grenzüberschreitenden Tätigkeiten im EWR und der Schweiz Ob für eine kurze Besprechung oder für mehrwöchige technische Arbeiten: Eine Entsendung von Angestellten in einen anderen EWR-Staat oder in die Schweiz muss den dortigen Behörden angezeigt werden. In der Praxis ist das mit teils erheblichem Aufwand verbunden. Durch die EU-Entsenderichtlinie