GESCHÄFTSREISEN INNERHALB EUROPAS
Bei Dienstleistungen und zeitlich begrenzten beruflichen Tätigkeiten im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt es einige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten – beispielsweise im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie. Als Full-Service-Provider sichern wir Sie ab und erledigen alle erforderlichen Formalitäten:
Durchführung von Entsendemeldungen in allen Ländern der EU, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Management von Dienstleistungsanzeigen, Baustellenkarten und anderen behördlichen Registrierungen im Ausland
Stellung einer bevollmächtigten Vertretung
Beantragung von A1-Bescheinigungen über geltende Sozialversicherungsvorschriften
Organisation notwendiger Übersetzungen
Berechnung von Entsendeentschädigungen und -zulagen für Ihre Mitarbeitenden
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