Die EU-Entsenderichtlinie im Unternehmen umsetzen
ARBEITSEINSÄTZE IM EWR Rechtssicher ins Ausland: Die EU-Entsenderichtlinie im Unternehmen umsetzen Trotz Dienstleistungs- und Reisefreiheit im Europäischen Wirtschaftsraum müssen Mitarbeitereinsätze im Zielland in der Regel angemeldet werden. Hierzu sind Unternehmen durch die EU-Entsenderichtlinie und Gesetze des jeweiligen Staates verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen. Der europäische Binnenmarkt hat viele Vorteile. Zwischen EU- und EFTA-Staaten



