ARBEITSEINSÄTZE IM EWR
Rechtssicher ins Ausland: Die EU-Entsenderichtlinie im Unternehmen umsetzen
Trotz Dienstleistungs- und Reisefreiheit im Europäischen Wirtschaftsraum müssen Mitarbeitereinsätze im Zielland in der Regel angemeldet werden. Hierzu sind Unternehmen durch die EU-Entsenderichtlinie und Gesetze des jeweiligen Staates verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Der europäische Binnenmarkt hat viele Vorteile. Zwischen EU- und EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein sowie der Schweiz) sind grenzüberschreitende Dienstleistungen und damit verbundene Personaleinsätze ohne Visum und Arbeitserlaubnis möglich, Gewerbe und Berufsabschlüsse werden vereinfacht oder automatisch anerkannt, und es ist keine Anmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern notwendig.
Frei von Bürokratie sind innereuropäische Dienstreisen dennoch nicht. Die EU-Entsenderichtlinie bestimmt, dass für Arbeitnehmende, die vorrübergehend in einem anderen EU/EFTA-Staat arbeiten, die dortigen grundlegenden Arbeitsbedingungen gelten, bzw. die jeweils besseren im Vergleich zum Heimatland. Dies dient dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmenden und der Bekämpfung von „Lohn- und Sozialdumping“.
Damit die Behörden im Zielland das kontrollieren können, müssen Unternehmen in der Regel einen Einsatz vorher melden und gegebenenfalls weitere Vorgaben erfüllen. Das betrifft sowohl Dienstleistungen, als auch Tätigkeiten bei verbundenen Unternehmen der gleichen Gruppe, Personalverleih und manchmal sogar Reisen für einfache Geschäftsbesprechungen. Die Meldungen unterscheiden sich je nach Land, Tätigkeit und Einsatzdauer. Es gibt in bestimmten Situationen jedoch Ausnahmen von der Meldepflicht.
ARBEITSEINSÄTZE IM EWR
Rechtssicher ins Ausland: Die EU-Entsenderichtlinie im Unternehmen umsetzen
Trotz Dienstleistungs- und Reisefreiheit im Europäischen Wirtschaftsraum müssen Mitarbeitereinsätze im Zielland in der Regel angemeldet werden. Hierzu sind Unternehmen durch die EU-Entsenderichtlinie und Gesetze des jeweiligen Staates verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Der europäische Binnenmarkt hat viele Vorteile. Zwischen EU- und EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein sowie der Schweiz) sind grenzüberschreitende Dienstleistungen und damit verbundene Personaleinsätze ohne Visum und Arbeitserlaubnis möglich, Gewerbe und Berufsabschlüsse werden vereinfacht oder automatisch anerkannt, und es ist keine Anmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern notwendig.
Frei von Bürokratie sind innereuropäische Dienstreisen dennoch nicht. Die EU-Entsenderichtlinie bestimmt, dass für Arbeitnehmende, die vorrübergehend in einem anderen EU/EFTA-Staat arbeiten, die dortigen grundlegenden Arbeitsbedingungen gelten, bzw. die jeweils besseren im Vergleich zum Heimatland. Dies dient dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmenden und der Bekämpfung von „Lohn- und Sozialdumping“.
Damit die Behörden im Zielland das kontrollieren können, müssen Unternehmen in der Regel einen Einsatz vorher melden und gegebenenfalls weitere Vorgaben erfüllen. Das betrifft sowohl Dienstleistungen, als auch Tätigkeiten bei verbundenen Unternehmen der gleichen Gruppe, Personalverleih und manchmal sogar Reisen für einfache Geschäftsbesprechungen. Die Meldungen unterscheiden sich je nach Land, Tätigkeit und Einsatzdauer. Es gibt in bestimmten Situationen jedoch Ausnahmen von der Meldepflicht.
Meldepflicht und Ausnahmen
Bei der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie hat jeder Staat sehr unterschiedliche Regelungen darüber getroffen, welche Arbeitseinsätze aus verwaltungstechnischen Gründen von der Meldepflicht befreit sind. Die Prüfung der Meldepflicht sollte immer im Einzelfall erfolgen, da manche Ausnahmen beispielsweise nur für Mitarbeitende mit EU-Staatsbürgerschaft gelten oder mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Meldepflicht und Ausnahmen
Bei der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie hat jeder Staat sehr unterschiedliche Regelungen darüber getroffen, welche Arbeitseinsätze aus verwaltungstechnischen Gründen von der Meldepflicht befreit sind. Die Prüfung der Meldepflicht sollte immer im Einzelfall erfolgen, da manche Ausnahmen beispielsweise nur für Mitarbeitende mit EU-Staatsbürgerschaft gelten oder mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Meistens müssen einfache Business-Meetings nicht gemeldet werden, in einigen Ländern je nach Zweck und Umfang der Besprechungen jedoch schon. Wichtig ist, dass keine Leistungen erbracht werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt vergütet werden (z.B. Beratung).
Sogenannte Montageklauseln befreien in manchen Fällen Arbeitgeber von der Meldepflicht, wenn es sich um die Lieferung oder Erstinstallation von Geräten, Anlagen oder Software handelt.
Je nach Branche bestehen in vielen Ländern Ausnahmen bei der Meldung von Einsätzen, oder andererseits zusätzliche Anforderungen, insbesondere auf Baustellen.
In einigen Ländern hängt die Meldepflicht von der Einsatzdauer ab, zum Teil auch kumuliert im Jahr.
Meistens müssen einfache Business-Meetings nicht gemeldet werden, in einigen Ländern je nach Zweck und Umfang der Besprechungen jedoch schon. Wichtig ist, dass keine Leistungen erbracht werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt vergütet werden (z.B. Beratung).
Sogenannte Montageklauseln befreien in manchen Fällen Arbeitgeber von der Meldepflicht, wenn es sich um die Lieferung oder Erstinstallation von Geräten, Anlagen oder Software handelt.
Je nach Branche bestehen in vielen Ländern Ausnahmen bei der Meldung von Einsätzen, oder andererseits zusätzliche Anforderungen, insbesondere auf Baustellen.
In einigen Ländern hängt die Meldepflicht von der Einsatzdauer ab, zum Teil auch kumuliert im Jahr.
Zu den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen in mehreren Ländern den Überblick zu behalten stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Global Mobility Beratungen helfen sicherzustellen, dass für jede Art von Einsatz die jeweils geltenden Meldepflichten im Zielland erfüllt werden.
Neben der Beratung ist terrassign zusätzlich auch Dienstleister und bietet Firmen die Durchführung der Meldungen und Kommunikation mit Behörden an. Wenden Sie sich gerne an terrassign für ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Zu den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen in mehreren Ländern den Überblick zu behalten stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Global Mobility Beratungen helfen sicherzustellen, dass für jede Art von Einsatz die jeweils geltenden Meldepflichten im Zielland erfüllt werden.
Neben der Beratung ist terrassign zusätzlich auch Dienstleister und bietet Firmen die Durchführung der Meldungen und Kommunikation mit Behörden an. Wenden Sie sich gerne an terrassign für ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Bildnachweise: Titelbild: © Denys Rudyi/Adobe Stock.