ENTSENDUNGEN IN DIE SCHWEIZ
Lohnzulagen für Arbeitseinsätze in der Schweiz
Wenn Beschäftigte dienstlich in die Schweiz reisen, müssen die örtlichen Arbeits- und Lohnbedingungen eingehalten werden. Ihnen stehen daher möglicherweise Entsendezulagen und zusätzliche Ruhezeiten zu. In der Praxis wird das scharf kontrolliert und geahndet.
Selbst Unternehmen, die in Deutschland überdurchschnittliche Löhne zahlen, laufen bei Dienstleistungen oder Projekten in der Schweiz schnell Gefahr, ungewollt „Sozialdumping“ zu betreiben. Nach eidgenössischem Entsendegesetz müssen Arbeitgeber aus dem Ausland, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, die Einhaltung von schweizerischen Mindeststandards garantieren. Hierzu zählen neben gesetzlichen Bestimmungen u.a. Lohnsätze, Zuschläge, sowie Arbeits- und Ruhezeiten, die in allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen festgelegt sind (genannt Gesamtarbeitsverträge, GAV). Des Weiteren müssen Mitarbeitereinsätze in der Schweiz vorher angemeldet werden.
Ähnlich hoch wie das Lohnniveau ist die Kontrollpraxis in der Schweiz. Kantonale Arbeitsaufsichten und paritätische Kommissionen prüfen gründlich ob ausländische Arbeitgeber Ruhezeiten beachten und Lohndifferenzen ausgleichen. Diese Kontrollen finden teilweise noch rückwirkend Monate nach einer Entsendung statt.
Die Sanktionen für fehlende Anmeldungen, Lohnunterschreitungen, nicht genehmigte Sonntagsarbeit oder sonstige Verstöße sind erheblich. Diese reichen von immensen Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Dienstleistungsverboten. Wer in der Schweiz geschäftlich tätig wird, sollte sich daher zunächst über die orts- und branchenüblichen Anforderungen informieren und ggf. Gehaltszulagen für Entsendungen einkalkulieren.
Lohnvergleich und Entsendezulage
Die zu beachtenden Mindestanforderungen unter der Fülle an GAVs herauszufinden, ist für viele Arbeitgeber leider bereits die erste Herausforderung. Der Geltungsbereich für bestimmte Berufe und Branchen erschließt sich nicht immer eindeutig aus dem Namen. Außerdem gelten in verschiedenen Kantonen teils unterschiedliche GAVs.
Eine andere Schwierigkeit ergibt sich, wenn es für die Branche oder im Kanton keinen zutreffenden GAV gibt. Dann gelten allgemeine gesetzliche Bestimmungen (z.B. bezüglich Ruhezeiten, Urlaub, Spesen). Da es jedoch keinen flächendeckenden Mindestlohn in der Schweiz gibt, ist stattdessen ein orts-, berufs- und branchenüblicher Mindestlohn aus offiziellen Statistiken zu ermitteln.
Um die Höhe der notwendigen Entsendezulage für Mitarbeiter zu bestimmen, müssen neben dem Grundlohn und der Einsatzdauer noch weitere Faktoren in der Berechnung berücksichtigt werden – sowohl auf der Ist-, als auch auf der Soll-Seite. Hierzu zählen u.a. Reisezeiten in der Schweiz, Zulagen für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit, erstattete Kosten und gezahlte Spesenpauschalen, die Anzahl an Feiertagen (unterschiedlich je nach Kanton), sowie Ansprüche auf ein 13. und 14. Monatsgehalt.
Wie terrassign helfen kann
Angesichts dieser komplexen Vorgaben können Global Mobility Experten helfen, hier den nötigen Durchblick zu gewinnen und Compliance bei Dienstleistungen und Geschäftsreisen in der Schweiz zu gewährleisten. terrassign bietet Unternehmen an, Vorabprüfungen mit internationaler Lohneinstufung und der Berechnung von Entsendezulagen durchzuführen. Zusätzlich wickelt terrassign nach Wunsch auch die Anmeldung von Entsendungen und Beantragung von A1-Bescheinigungen ab, für einen vollumfänglichen Service aus einer Hand.
ENTSENDUNGEN IN DIE SCHWEIZ
Lohnzulagen für Arbeitseinsätze in der Schweiz
Wenn Beschäftigte dienstlich in die Schweiz reisen, müssen die örtlichen Arbeits- und Lohnbedingungen eingehalten werden. Ihnen stehen daher möglicherweise Entsendezulagen und zusätzliche Ruhezeiten zu. In der Praxis wird das scharf kontrolliert und geahndet.
Selbst Unternehmen, die in Deutschland überdurchschnittliche Löhne zahlen, laufen bei Dienstleistungen oder Projekten in der Schweiz schnell Gefahr, ungewollt „Sozialdumping“ zu betreiben. Nach eidgenössischem Entsendegesetz müssen Arbeitgeber aus dem Ausland, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, die Einhaltung von schweizerischen Mindeststandards garantieren. Hierzu zählen neben gesetzlichen Bestimmungen u.a. Lohnsätze, Zuschläge, sowie Arbeits- und Ruhezeiten, die in allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen festgelegt sind (genannt Gesamtarbeitsverträge, GAV). Des Weiteren müssen Mitarbeitereinsätze in der Schweiz vorher angemeldet werden.
Ähnlich hoch wie das Lohnniveau ist die Kontrollpraxis in der Schweiz. Kantonale Arbeitsaufsichten und paritätische Kommissionen prüfen gründlich ob ausländische Arbeitgeber Ruhezeiten beachten und Lohndifferenzen ausgleichen. Diese Kontrollen finden teilweise noch rückwirkend Monate nach einer Entsendung statt.
Die Sanktionen für fehlende Anmeldungen, Lohnunterschreitungen, nicht genehmigte Sonntagsarbeit oder sonstige Verstöße sind erheblich. Diese reichen von immensen Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Dienstleistungsverboten. Wer in der Schweiz geschäftlich tätig wird, sollte sich daher zunächst über die orts- und branchenüblichen Anforderungen informieren und ggf. Gehaltszulagen für Entsendungen einkalkulieren.
Lohnvergleich und Entsendezulage
Die zu beachtenden Mindestanforderungen unter der Fülle an GAVs herauszufinden, ist für viele Arbeitgeber leider bereits die erste Herausforderung. Der Geltungsbereich für bestimmte Berufe und Branchen erschließt sich nicht immer eindeutig aus dem Namen. Außerdem gelten in verschiedenen Kantonen teils unterschiedliche GAVs.
Eine andere Schwierigkeit ergibt sich, wenn es für die Branche oder im Kanton keinen zutreffenden GAV gibt. Dann gelten allgemeine gesetzliche Bestimmungen (z.B. bezüglich Ruhezeiten, Urlaub, Spesen). Da es jedoch keinen flächendeckenden Mindestlohn in der Schweiz gibt, ist stattdessen ein orts-, berufs- und branchenüblicher Mindestlohn aus offiziellen Statistiken zu ermitteln.
Um die Höhe der notwendigen Entsendezulage für Mitarbeiter zu bestimmen, müssen neben dem Grundlohn und der Einsatzdauer noch weitere Faktoren in der Berechnung berücksichtigt werden – sowohl auf der Ist-, als auch auf der Soll-Seite. Hierzu zählen u.a. Reisezeiten in der Schweiz, Zulagen für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit, erstattete Kosten und gezahlte Spesenpauschalen, die Anzahl an Feiertagen (unterschiedlich je nach Kanton), sowie Ansprüche auf ein 13. und 14. Monatsgehalt.
Wie terrassign helfen kann
Angesichts dieser komplexen Vorgaben können Global Mobility Experten helfen, hier den nötigen Durchblick zu gewinnen und Compliance bei Dienstleistungen und Geschäftsreisen in der Schweiz zu gewährleisten. terrassign bietet Unternehmen an, Vorabprüfungen mit internationaler Lohneinstufung und der Berechnung von Entsendezulagen durchzuführen. Zusätzlich wickelt terrassign nach Wunsch auch die Anmeldung von Entsendungen und Beantragung von A1-Bescheinigungen ab, für einen vollumfänglichen Service aus einer Hand.