ENTSENDEMELDUNGEN

Neues bei Dienstreisen in der EU ab 1. Oktober

In Österreich, Finnland und Rumänien sind Gesetzesreformen in Kraft getreten, die geänderte Anforderungen für Entsendungen und Dienstreisen mit sich bringen. Folgendes müssen Arbeitgeber in diesen Ländern ab sofort beachten.

Selbst über ein Jahr nach Fristende zur Umsetzung der reformierten EU-Entsenderichtlinie (2018/957) in nationales Recht werden in einigen Staaten noch Gesetze und Verfahren angepasst. Während in Österreich Erleichterungen auf Unternehmen zukommen, und in Rumänien lediglich Formalitäten zu beachten sind, werden Voraussetzungen für Mitarbeitereinsätze in Finnland etwas anspruchsvoller.

Österreich: Weitere Ausnahmen von der Meldepflicht

In Österreich legt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Arbeitseinsätze aus einem anderen EWR-Staat und aus der Schweiz fest. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die durch die jüngste Gesetzesreform erweitert wurden. Hierzu zählen u.a. Einsätze von Mitarbeitenden, deren Monatslohn über einem definierten Grenzwert liegt (derzeit über 6.600 Euro), sowie verkaufsnahe Dienstleistungen und konzerninterne Servicearbeiten unter bestimmten Voraussetzungen.

Rumänien: Neues Meldeformular

Das rumänische Gesetz Nr. 16/2017 über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen“ sieht vor, dass vor Einsatzbeginn das zuständige Arbeitsinspektorat am Einsatzort informiert werden muss. Das offizielle Formular hierfür wurde im Zuge der jüngsten Gesetzesänderung aktualisiert und ist auf Rumänisch zu übermitteln.

Finnland: Persönliche Daten der Mitarbeiter gefordert

Bisher mussten im finnischen Onlineportal zur Meldung von Entsendungen aus einem anderen EWR-Staat und der Schweiz nur Angaben gemacht werden zum Arbeitgeber im Herkunftsland, zum Empfänger der Dienstleistung in Finnland und zu den Rahmendaten der Entsendung. Seit dem 1. Oktober verlangen die finnischen Behörden nun zusätzlich persönliche Daten aller entsandten Arbeitnehmenden. Hierzu zählen neben den Personalausweis- oder Reisepassnummern auch die Steueridentifikationsnummern der Mitarbeitenden.

Zur Unterstützung des Entsendemanagements übernimmt terrassign als Dienstleister die Durchführung von Meldungen europaweit, sowie die Beantragung von A1-Bescheinigungen und die bevollmächtigte Vertretung für Unternehmen im Zielland – alles auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Zudem berät terrassign vollumfassend zu den aktuellen rechtlichen Vorgaben rund um das Thema Entsendungen.

ENTSENDEMELDUNGEN

Neues bei Dienstreisen in der EU ab 1. Oktober

In Österreich, Finnland und Rumänien sind Gesetzesreformen in Kraft getreten, die geänderte Anforderungen für Entsendungen und Dienstreisen mit sich bringen. Folgendes müssen Arbeitgeber in diesen Ländern ab sofort beachten.

Selbst über ein Jahr nach Fristende zur Umsetzung der reformierten EU-Entsenderichtlinie (2018/957) in nationales Recht werden in einigen Staaten noch Gesetze und Verfahren angepasst. Während in Österreich Erleichterungen auf Unternehmen zukommen, und in Rumänien lediglich Formalitäten zu beachten sind, werden Voraussetzungen für Mitarbeitereinsätze in Finnland etwas anspruchsvoller.

Österreich: Mehr Ausnahmen von der Meldepflicht

In Österreich legt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Arbeitseinsätze aus einem anderen EWR-Staat und aus der Schweiz fest. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die durch die jüngste Gesetzesreform erweitert wurden. Hierzu zählen u.a. Einsätze von Mitarbeitenden, deren Monatslohn über einem definierten Grenzwert liegt (derzeit über 6.600 Euro), sowie verkaufsnahe Dienstleistungen und konzerninterne Servicearbeiten unter bestimmten Voraussetzungen.

Rumänien: Neues Meldeformular

Das rumänische Gesetz Nr. 16/2017 über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen“ sieht vor, dass vor Einsatzbeginn das zuständige Arbeitsinspektorat am Einsatzort informiert werden muss. Das offizielle Formular hierfür wurde im Zuge der jüngsten Gesetzesänderung aktualisiert und ist auf Rumänisch zu übermitteln.

Finnland: Persönliche Daten der Mitarbeiter gefordert

Bisher mussten im finnischen Onlineportal zur Meldung von Entsendungen aus einem anderen EWR-Staat und der Schweiz nur Angaben gemacht werden zum Arbeitgeber im Herkunftsland, zum Empfänger der Dienstleistung in Finnland und zu den Rahmendaten der Entsendung. Seit dem 1. Oktober verlangen die finnischen Behörden nun zusätzlich persönliche Daten aller entsandten Arbeitnehmenden. Hierzu zählen neben den Personalausweis- oder Reisepassnummern auch die Steueridentifikationsnummern der Mitarbeitenden.

Zur Unterstützung des Entsendemanagements übernimmt terrassign als Dienstleister die Durchführung von Meldungen europaweit, sowie die Beantragung von A1-Bescheinigungen und die bevollmächtigte Vertretung für Unternehmen im Zielland – alles auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Zudem berät terrassign vollumfassend zu den aktuellen rechtlichen Vorgaben rund um das Thema Entsendungen.

ANGEBOT ANFORDERN

Bildnachweise: Titelbild: © Fineas / Adobe Stock.