Wichtige Neuerung bei Meldungen in die Tschechische Republik: Was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Vorschriften für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien. Diese Änderungen sind Teil einer EU-weiten Initiative zur Vereinfachung des Entsendeverfahrens und betreffen vor allem die Einführung eines neuen digitalen Meldeportals. Hier sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Einführung eines neuen Registrierungsportals
- Alle Entsendungen, die nach dem 30. Juni 2024 beginnen, müssen über ein neues, zentrales Registrierungsportal gemeldet werden.
- Das neue Portal ersetzt das bisherige Verfahren, bei dem Meldungen direkt an die regionalen Arbeitsämter in Tschechien gesendet wurden.
Dokumentationsanforderungen
- Arbeitgeber müssen sowohl den deutschen Arbeitsvertrag als auch die tschechische Übersetzung direkt in das neue Meldeportal hochladen. Eine nachträgliche Einreichung der Übersetzung ist nicht mehr zulässig.
- Ohne diese vollständigen Dokumente wird die Meldung abgelehnt und es drohen Strafzahlungen von bis zu 4.000 Euro pro Verstoß.
Unsere Unterstützung für Ihre Entsendungen
Um Ihnen den bürokratischen Aufwand zu erleichtern und Strafen zu vermeiden, bieten wir umfassende Unterstützung für Ihre Entsendungen nach Tschechien:
- Übersetzungsservice: Wir kümmern uns um die notwendige Übersetzung Ihrer Arbeitsverträge ins Tschechische, damit Sie die neuen Anforderungen erfüllen.
- Meldeprozess & A1 Bescheinigung: Wir übernehmen die komplette Beantragung und Verwaltung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Fazit
Die neuen Anforderungen für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Planung. Bei terrassign sind wir darauf spezialisiert, Ihnen bei der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen zu helfen und den gesamten Prozess für Sie zu managen.
Wichtige Neuerung bei Meldungen in die Tschechische Republik: Was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Vorschriften für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien. Diese Änderungen sind Teil einer EU-weiten Initiative zur Vereinfachung des Entsendeverfahrens und betreffen vor allem die Einführung eines neuen digitalen Meldeportals. Hier sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Einführung eines neuen Registrierungsportals
- Alle Entsendungen, die nach dem 30. Juni 2024 beginnen, müssen über ein neues, zentrales Registrierungsportal gemeldet werden.
- Das neue Portal ersetzt das bisherige Verfahren, bei dem Meldungen direkt an die regionalen Arbeitsämter in Tschechien gesendet wurden.
Dokumentationsanforderungen
- Arbeitgeber müssen sowohl den deutschen Arbeitsvertrag als auch die tschechische Übersetzung direkt in das neue Meldeportal hochladen. Eine nachträgliche Einreichung der Übersetzung ist nicht mehr zulässig.
- Ohne diese vollständigen Dokumente wird die Meldung abgelehnt, und es drohen Strafzahlungen von bis zu 4.000 Euro pro Verstoß.
Unsere Unterstützung für Ihre Entsendungen
Um Ihnen den bürokratischen Aufwand zu erleichtern und Strafen zu vermeiden, bieten wir umfassende Unterstützung für Ihre Entsendungen nach Tschechien:
- Übersetzungsservice: Wir kümmern uns um die notwendige Übersetzung Ihrer Arbeitsverträge ins Tschechische, damit Sie die neuen Anforderungen erfüllen.
- Meldeprozess & A1 Bescheinigung: Wir übernehmen die komplette Beantragung und Verwaltung der Entsendemeldungen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Fazit
Die neuen Anforderungen für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Planung. Bei terrassign sind wir darauf spezialisiert, Ihnen bei der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen zu helfen und den gesamten Prozess für Sie zu managen.