EU-ENTSENDERICHTLINIE

Spanien führt zentrales Entsendeportal Ley45 ein- was Unternehmen jetzt wissen müssen

Wer Mitarbeitende nach Spanien entsendet, musste bislang je nach Region unterschiedliche Portale und Verfahren nutzen. Damit ist jetzt Schluss: Mit dem neuen zentralen Online-Portal Ley45 lassen sich Entsendemeldungen für alle Regionen Spaniens einheitlich einreichen.

Einheitlich und ohne Zertifikats-ID

Ley45 ersetzt die bisherigen regionalen Verfahren, ein deutlicher Schritt in Richtung Standardisierung. Auch die Registrierung als Arbeitgeber wurde vereinfacht. Statt eines spanischen digitalen Zertifikats genügt nun ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die zugehörige PIN sowie ein Smartphone mit NFC-Chip oder ein Kartenlesegerät. Die Anmeldung ist damit deutlich einfacher, im Einklang mit der europäischen eIDAS-Verordnung.

Zudem ist das Portal in mehreren Sprachen verfügbar, nach Registrierung oder Login lässt sich die Oberfläche auf Englisch oder Französisch umstellen. Das erleichtert insbesondere international aufgestellten HR-Teams den Zugang.

EU-ENTSENDERICHTLINIE

Spanien führt zentrales Entsendeportal Ley45 ein- was Unternehmen jetzt wissen müssen

Wer Mitarbeitende nach Spanien entsendet, musste bislang je nach Region unterschiedliche Portale und Verfahren nutzen. Damit ist jetzt Schluss: Mit dem neuen zentralen Online-Portal Ley45 lassen sich Entsendemeldungen für alle Regionen Spaniens einheitlich einreichen.

Einheitlich und ohne Zertifikats-ID

Ley45 ersetzt die bisherigen regionalen Verfahren, ein deutlicher Schritt in Richtung Standardisierung. Auch die Registrierung als Arbeitgeber wurde vereinfacht: Statt eines spanischen digitalen Zertifikats genügt nun ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die zugehörige PIN sowie ein Smartphone mit NFC-Chip oder ein Kartenlesegerät.

Die Anmeldung ist damit deutlich einfacher, im Einklang mit der europäischen eIDAS-Verordnung.

Zudem ist das Portal in mehreren Sprachen verfügbar. Nach Registrierung oder Login lässt sich die Oberfläche auf Englisch oder Französisch umstellen. Das erleichtert insbesondere international aufgestellten HR-Teams den Zugang.

Wann besteht Meldepflicht?

Eine Entsendemeldung über Ley45 ist verpflichtend, wenn:

Wann besteht Meldepflicht?

Eine Entsendemeldung über Ley45 ist verpflichtend, wenn:

  • Ein spanischer Auftraggeber mit Dienstleistungserbringung gegeben ist

  • das Projekt mehr als acht Kalendertage dauert
  • oder es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) handelt, hier gilt die Meldepflicht ab dem ersten Einsatztag.

Läuft ein Projekt über einen längeren Zeitraum, ist die Gesamtdauer im Portal anzugeben. Falls nicht sicher ist, ob die Frist überschritten wird, empfiehlt sich eine Anmeldung, um mögliche Nachforderungen zu vermeiden.

Welche Angaben müssen Unternehmen machen?

Das Portal verlangt folgende Informationen:

Wann besteht Meldepflicht?

Eine Entsendemeldung über Ley45 ist verpflichtend, wenn:

  • Vor- und Nachnamen der entsendeten Personen

  • Projekt- und Einsatzzeitraum

  • Angaben zu Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in

  • Ausweisnummern und ausgeübte Berufe.

Zudem müssen zwei Ansprechpersonen benannt werden:

  • eine Kontaktperson vor Ort in Spanien, die mit Behörden kommuniziert

  • eine arbeitsrechtlich verantwortliche Person im Unternehmen, z. B. eine Teamleitung

Sonderfall: Einsätze auf Baustellen oder in Industriehallen

Für Tätigkeiten auf Baustellen oder in Industriehallen ist zusätzlich ein Eintrag in das spanische Arbeitssicherheitsregister „Registro de Empresas Acreditadas“ (REA) erforderlich, auch dieser Antrag kann über das Portal gestellt werden.

Fazit:

Das neue Portal Ley45 vereinfacht Entsendungen nach Spanien erheblich. Wer die geltenden Regeln kennt und die Meldung rechtzeitig durchführt, spart Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen durch die Behörden.

Über den Standort Palma übernimmt terrassign

  • die erforderlichen Meldungen und Registrierungen (u.a. REA)
  • die Vertretung von Unternehmen für die Kommunikation mit den lokalen Arbeitsinspektionen,

  • Beratung zur Anpassung unternehmensinterner Entsenderichtlinien und -verträge.
  • die Übersetzung von mitzuführenden Unterlagen,

Gerne erstellt terrassign hierfür ein individuell zugeschnittenes Angebot.

Gerne erstellt terrassign hierfür ein individuell zugeschnittenes Angebot.

Bildnachweise: Titelbild: © Canva Pro.