EasyGov.swiss: Neues Meldeportal für Entsendungen in die Schweiz – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Für Unternehmen, die Mitarbeitende regelmäßig in die Schweiz entsenden, gibt es wichtige Neuerungen: Seit dem 17. März 2025 müssen Entsendungen verpflichtend über das neue Schweizer Online-Portal EasyGov.swiss gemeldet werden. Was bedeutet dies konkret für Ihr Unternehmen und welche Schritte müssen Sie beachten? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen alles Wichtige rund um EasyGov und die Meldepflicht.

Was ist EasyGov.swiss?

EasyGov.swiss ist das zentrale E-Government-Portal der Schweiz. Unternehmen können damit Behördengänge digital erledigen, darunter auch die obligatorische Meldung von entsandten Mitarbeitenden aus dem Ausland.

Wichtig: Das bisherige Portal wurde zum 14. März abgeschaltet und durch EasyGov ersetzt.

Erstanmeldung und automatische Datenmigration

Unternehmen, die bereits im Vorgängersystem registriert waren, profitieren von einer automatischen Datenmigration. Beim ersten Login auf EasyGov müssen Sie lediglich Ihre bestehenden Daten bestätigen, danach werden Ihre Profile automatisch übertragen.

Wichtig:

  • Der Import pro Profil ist nur einmal möglich.
  • Sichern Sie daher alle relevanten Daten vorab, um Verluste zu vermeiden.

Vorteile des neuen Portals

  • Klare Nutzerführung: Einfache Bedienung und übersichtliche Oberfläche.
  • Hohe Datenqualität: Einführung der UID für eindeutige Unternehmenszuordnung, erhöht die Sicherheit gegen Missbrauch.
  • Einfache Zugriffsverwaltung: Verwalten Sie Mitarbeitende und vergeben Sie Zugriffsrechte direkt im System.

Schritt für Schritt: Die Entsendemeldung über EasyGov

Schritt 1: Registrierung
Einmalige Registrierung Ihres Unternehmens auf EasyGov erforderlich.

Schritt 2: UID beantragen
Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist zur eindeutigen Identifikation verpflichtend.

  • Sie erhalten einen Vollmacht Antrag per Post.
  • Der Prozess kann bis zu 14 Tage dauern, allerdings können Sie bereits direkt nach Beantragung der UID Meldungen vornehmen.

Schritt 3: Einsatzmeldung
Jeder Einsatz in der Schweiz muss spätestens 8 Tage vor Beginn gemeldet werden, außer in kurzfristigen Notfällen mit entsprechender Begründung.

Zusätzliche wichtige Hinweise:

  • A1-Bescheinigung: Pflicht für alle entsandten Beschäftigten.
  • Schweizer Arbeitsbedingungen: Einhaltung von Mindestlohn, Arbeitszeit und Pausenregelungen zwingend erforderlich.
  • Meldepflicht ernst nehmen: Verstöße können zu Bußgeldern oder sogar Tätigkeitsverboten führen.

Unterstützung durch terrassign

Die Entsendung in die Schweiz erfordert eine sorgfältige und rechtskonforme Vorgehensweise. terrassign unterstützt Sie umfassend bei:

  • EasyGov-Registrierung und UID-Beantragung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Prozesse.
  • Meldemanagement: Wir übernehmen die vollständige Einsatzmeldung über EasyGov, damit Sie keine Fristen versäumen.
  • Compliance-Beratung: Wir helfen Ihnen, Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen korrekt umzusetzen.
  • Dokumentenmanagement: Unsere Experten kümmern sich um alle erforderlichen Dokumente und Nachweise.

Mit terrassign an Ihrer Seite sparen Sie Zeit, reduzieren Risiken und stellen sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Fazit

Das neue Schweizer Meldeportal EasyGov.swiss bietet klare Vorteile – stellt Unternehmen jedoch auch vor neue administrative Herausforderungen. Eine frühzeitige Registrierung und Datenmigration ist entscheidend. Professionelle Unterstützung kann Ihnen helfen, Bußgelder oder Tätigkeitsverbote zu vermeiden.

Möchten Sie Ihre Entsendungen in die Schweiz sicher und effizient gestalten? Kontaktieren Sie terrassign für individuelle Beratung!

ENTSENDUNGEN IN DIE SCHWEIZ

EasyGov.swiss: Neues Meldeportal für Entsendungen in die Schweiz – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Für Unternehmen die Mitarbeitende regelmäßig in die Schweiz entsenden, gibt es wichtige Neuerungen: Seit dem 17. März 2025 müssen Entsendungen verpflichtend über das neue Schweizer Online-Portal EasyGov.swiss gemeldet werden. Was bedeutet dies konkret für Ihr Unternehmen und welche Schritte müssen Sie beachten? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen alles Wichtige rund um EasyGov und die Meldepflicht.

Was ist EasyGov.swiss?

EasyGov.swiss ist das offizielle E-Government-Portal der Schweizer Behörden. Unternehmen können damit Behördengänge digital erledigen, darunter auch die obligatorische Meldung von entsandten Mitarbeitenden aus dem Ausland.

Wichtig: Das bisherige Portal wurde zum 14. März abgeschaltet und durch EasyGov ersetzt.

Erstanmeldung und automatische Datenmigration

Unternehmen die bereits im Vorgängersystem registriert waren, profitieren von einer automatischen Datenmigration. Beim ersten Login auf EasyGov müssen Sie lediglich Ihre bestehenden Daten bestätigen, danach werden Ihre Profile automatisch übertragen.

Wichtig: Der Import pro Profil ist nur einmal möglich. Sichern Sie daher alle relevanten Daten vorab, um Verluste zu vermeiden.

Vorteile des neuen Portals

  • Klare Nutzerführung: Einfache Bedienung und übersichtliche Oberfläche.
  • Hohe Datenqualität: Einführung der UID für eindeutige Unternehmenszuordnung, erhöht die Sicherheit gegen Missbrauch.
  • Einfache Zugriffsverwaltung: Verwalten Sie Mitarbeitende und vergeben Sie Zugriffsrechte direkt im System.

Schritt für Schritt: Die Entsendemeldung über EasyGov

Schritt 1: Registrierung
Einmalige Registrierung Ihres Unternehmens auf EasyGov erforderlich.

Schritt 2: UID beantragen
Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist zur eindeutigen Identifikation verpflichtend.

  • Sie erhalten einen Vollmacht Antrag per Post.
  • Der Prozess kann bis zu 14 Tage dauern, allerdings können Sie bereits direkt nach Beantragung der UID Meldungen vornehmen.

Schritt 3: Einsatzmeldung
Jeder Einsatz in der Schweiz muss spätestens 8 Tage vor Beginn gemeldet werden, außer in kurzfristigen Notfällen mit entsprechender Begründung.

Zusätzliche wichtige Hinweise

  • A1-Bescheinigung: Pflicht für alle entsandten Beschäftigten.
  • Schweizer Arbeitsbedingungen: Einhaltung von Mindestlohn, Arbeitszeit und Pausenregelungen zwingend erforderlich.
  • Meldepflicht ernst nehmen: Verstöße können zu Bußgeldern oder sogar Tätigkeitsverboten führen.

Unterstützung durch terrassign

Die Entsendung in die Schweiz erfordert eine sorgfältige und rechtskonforme Vorgehensweise. terrassign unterstützt Sie umfassend bei:

  • EasyGov-Registrierung und UID-Beantragung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Prozesse.
  • Meldemanagement: Wir übernehmen die vollständige Einsatzmeldung über EasyGov, damit Sie keine Fristen versäumen.
  • Compliance-Beratung: Wir helfen Ihnen, Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen korrekt umzusetzen.
  • Dokumentenmanagement: Unsere Experten kümmern sich um alle erforderlichen Dokumente und Nachweise.

Mit terrassign an Ihrer Seite sparen Sie Zeit, reduzieren Risiken und stellen sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Fazit

Das neue Schweizer Meldeportal EasyGov.swiss bietet klare Vorteile, stellt Unternehmen jedoch auch vor neue administrative Herausforderungen. Eine frühzeitige Registrierung und Datenmigration ist entscheidend. Professionelle Unterstützung kann Ihnen helfen, Bußgelder oder Tätigkeitsverbote zu vermeiden.

Möchten Sie Ihre Entsendungen in die Schweiz sicher und effizient gestalten?

Bildnachweise: Titelbild: © Canva Pro.