Entsendung nach Frankreich: Was Sie wissen müssen

Frankreich bleibt für viele deutsche Unternehmen ein wichtiger Zielmarkt. Doch wer Mitarbeitende dorthin entsendet, muss eine Reihe gesetzlicher Vorgaben im Blick behalten. Von der Sozialversicherung über Meldepflichten bis hin zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten – dieser Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen.

  1. Sozialversicherung: A1-Bescheinigung ist Pflicht

Für eine Entsendung nach Frankreich benötigen Unternehmen eine A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass der Mitarbeitende weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.

Die A1-Bescheinigung gilt in der Regel für Entsendungen bis zu 24 Monaten. Bei längeren Einsätzen kann eine Verlängerung beantragt werden.

Wichtig: Ohne gültige A1-Bescheinigung drohen doppelte Sozialversicherungsbeiträge sowie Bußgelder.

  1. Meldepflichten: SIPSI und Vertreter in Frankreich

Vor Beginn der Tätigkeit in Frankreich muss das Unternehmen die Entsendung online über das SIPSI-Portal melden. Zudem ist ein lokaler Vertreter in Frankreich zu benennen, der bei Rückfragen durch französische Behörden als Ansprechpartner dient.

Wichtig: Bei Verstößen gegen die Meldepflichten können hohe Bußgelder verhängt werden.

  1. Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Auch wenn deutsches Arbeitsrecht grundsätzlich weiterhin gilt, müssen bestimmte französische Vorschriften beachtet werden:

  • Mindestlohn (SMIC): Derzeit (05/2025) liegt der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich bei einem Stundenlohn von 11,88 € brutto.
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsansprüche
  • u. v. m.

Unterstützung durch terrassign

Als erfahrener Partner für Entsendungen unterstützt terrassign Ihr Unternehmen dabei, diesen Prozess effizient, länderspezifisch und rechtskonform zu gestalten.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung & Beantragung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der A1-Bescheinigung und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
  • SIPSI & Vertreter: Wir übernehmen die Online-Meldung über SIPSI und bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Vertreter in Frankreich.
  • Dokumentenmanagement: Wir organisieren und verwalten alle relevanten Unterlagen, sodass Sie bestens vorbereitet sind.

Mit terrassign an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir den administrativen Aufwand übernehmen.

Fazit

Die Entsendung von Mitarbeitenden nach Frankreich erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Vorgaben. Mit der richtigen Planung und Unterstützung können Unternehmen jedoch sicherstellen, dass ihre Entsendungen reibungslos und rechtskonform verlaufen.

Entsendung nach Frankreich: Was Sie wissen müssen

Frankreich bleibt für viele deutsche Unternehmen ein wichtiger Zielmarkt. Doch wer Mitarbeitende dorthin entsendet, muss eine Reihe gesetzlicher Vorgaben im Blick behalten. Von der Sozialversicherung über Meldepflichten bis hin zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten – dieser Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen.

  1. Sozialversicherung: A1-Bescheinigung ist Pflicht

Für eine Entsendung nach Frankreich benötigen Unternehmen eine A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass der Mitarbeitende weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.

Die A1-Bescheinigung gilt in der Regel für Entsendungen bis zu 24 Monaten. Bei längeren Einsätzen kann eine Verlängerung beantragt werden.

Wichtig: Ohne gültige A1-Bescheinigung drohen doppelte Sozialversicherungsbeiträge sowie Bußgelder.

  1. Meldepflichten: SIPSI und Vertreter in Frankreich

Vor Beginn der Tätigkeit in Frankreich muss das Unternehmen die Entsendung online über das SIPSI-Portal melden. Zudem ist ein lokaler Vertreter in Frankreich zu benennen, der bei Rückfragen durch französische Behörden als Ansprechpartner dient.

Wichtig: Bei Verstößen gegen die Meldepflichten können hohe Bußgelder verhängt werden.

  1. Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Auch wenn deutsches Arbeitsrecht grundsätzlich weiterhin gilt, müssen bestimmte französische Vorschriften beachtet werden:

  • Mindestlohn (SMIC): Derzeit (05/2025) liegt der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich bei einem Stundenlohn von 11,88 € brutto.
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsansprüche
  • u. v. m.

Unterstützung durch terrassign

Als erfahrener Partner für Entsendungen unterstützt terrassign Ihr Unternehmen dabei, diesen Prozess effizient, länderspezifisch und rechtskonform zu gestalten.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung & Beantragung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der A1-Bescheinigung und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
  • SIPSI & Vertreter: Wir übernehmen die Online-Meldung über SIPSI und bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Vertreter in Frankreich.
  • Dokumentenmanagement: Wir organisieren und verwalten alle relevanten Unterlagen, sodass Sie bestens vorbereitet sind.

Mit terrassign an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir den administrativen Aufwand übernehmen.

Fazit

Die Entsendung von Mitarbeitenden nach Frankreich erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Vorgaben. Mit der richtigen Planung und Unterstützung können Unternehmen jedoch sicherstellen, dass ihre Entsendungen reibungslos und rechtskonform verlaufen.

Bildnachweise: Titelbild: © Canva Pro.