EU-ENTSENDERICHTLINIE | SPANIEN | LEY45
Spanien führt zentrales Entsendeportal Ley45 ein: Was Unternehmen wissen müssen
Mit dem zentralen Online-Portal Ley45 können Unternehmen Entsendemeldungen für Einsätze in Spanien elektronisch einreichen. Zuständig für die Bearbeitung bleibt die Arbeitsbehörde der Region, in der die Tätigkeit ausgeführt wird.
Zentraler Zugang zu Ley45
Das Portal bündelt Entsendemeldungen in einem zentralen Register. Der Zugang erfolgt hauptsächlich über Cl@ve. Nutzer aus anderen EU- und EWR-Staaten können sich bevorzugt über das europäische eIDAS-System identifizieren. Alternativ steht ihnen nach vorheriger Registrierung eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort zur Verfügung.
Nach der Registrierung oder dem Login kann die Oberfläche neben Spanisch auch auf Englisch oder Französisch umgestellt werden.
Wann besteht Meldepflicht?
Bei Dienstleistungs- und konzerninternen Entsendungen ist bis einschließlich acht Tagen grundsätzlich keine Ley45-Meldung erforderlich. Dauert die Entsendung länger als acht Tage, muss die Meldung vor Beginn eingereicht werden. Für Zeitarbeitsunternehmen gilt die Ausnahme nicht.
Wie die Acht-Tage-Regel berechnet wird, welche Tätigkeiten überhaupt als Entsendung gelten und wann A1 oder REA relevant werden, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Mitarbeiterentsendung nach Spanien.
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Einreichung werden unter anderem folgende Informationen benötigt:
- Angaben zum entsendenden Unternehmen
- Angaben zu den entsandten Beschäftigten
- Einsatzort, Tätigkeit und Zeitraum
- Angaben zum Auftraggeber oder Einsatzunternehmen
- Kontaktperson in Spanien für Behörden und Zustellungen
- Vertretungsperson für bestimmte arbeitsrechtliche Verfahren
Ley45 ersetzt keine anderen Prüfungen. A1-Bescheinigung, Einreise- und Aufenthaltsrecht sowie eine mögliche Registrierung im Registro de Empresas Acreditadas (REA) müssen separat geprüft werden.
Fazit
Ley45 vereinfacht die elektronische Einreichung von Entsendemeldungen nach Spanien. Unternehmen müssen trotzdem vor jedem Einsatz prüfen, ob eine Meldung erforderlich ist, welcher regionale Meldeweg gilt und welche zusätzlichen Nachweise oder Registrierungen benötigt werden.
Ley45-Meldung für Spanien durchführen lassen
Über den Standort Palma unterstützt terrassign Unternehmen bei Entsendungen nach Spanien, unter anderem bei:
- Ley45-Meldungen und erforderlichen Registrierungen
- der Kommunikation mit Arbeitsbehörden und Arbeitsinspektionen
- der Prüfung weiterer Anforderungen, beispielsweise A1 und REA
- der Übersetzung erforderlicher Unterlagen
