Workation: Rechtssichere Remote-Arbeit im Ausland mit terrassign
Mobiles Arbeiten ist nicht zuletzt durch die Corona Pandemie zu einem festen Bestandteil der Arbeitswelt avanciert. Arbeitnehmer:innen, die dank Digitalisierung einen Teil ihrer Arbeit ortsunabhängig ausüben können, nehmen diese Chance immer häufiger wahr, um Beruf- und Privatleben neu vereinbaren zu können.
Workation als neue Form der Remote Arbeit und Benefit für Arbeitnehmer:innen
Ein neues Arbeitsmodell, das sich im Zuge der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt gerade bei jüngeren Arbeitnehmer:innen einer großen Beliebtheit erfreut, ist die sogenannte Workation. Der Begriff setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) und meint damit einen befristeten Auslandsaufenthalt eines Arbeitnehmenden, die die Zeit im Ausland dazu nutzen, um die berufliche Tätigkeit mit einer Urlaubserfahrung zu verbinden.
Laut einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung PwC Deutschland wird Workation von Arbeitnehmer:innen als ideale Möglichkeit erachtet, um Arbeit und Freizeit miteinander zu verbinden und trägt dazu bei, die persönliche Zufriedenheit mit dem eigenen Job zu erhalten und zu verbessern. Zugleich wird die Chance auf Workation gerade von jüngeren Arbeitnehmer:innen als relevanter Aspekt bei der Jobwahl erachtet. In Zeiten allgegenwärtigen Fachkräftemangels wird das Angebot von Workation daher auch für Unternehmen zu einem relevanten Instrument, um sich in der Konkurrenz um Talente als attraktiver Arbeitgeber zu profilieren und die Motivation der eigenen Belegschaft aufrechtzuerhalten.
Workation: Rechtsichere Remote-Arbeit im Ausland mit terrassign
Mobiles Arbeiten ist nicht zuletzt durch die Corona Pandemie zu einem festen Bestandteil der Arbeitswelt avanciert. Arbeitnehmer:innen, die dank Digitalisierung einen Teil ihrer Arbeit ortsunabhängig ausüben können, nehmen diese Chance immer häufiger wahr, um Beruf- und Privatleben neu vereinbaren zu können.
Workation: als neue Form der Remote Arbeit und Benefit für Arbeitnehmer:innen
Ein neues Arbeitsmodell, das sich im Zuge der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt gerade bei jüngeren Arbeitnehmer:innen einer großen Beliebtheit erfreut, ist die sogenannte Workation. Der Begriff setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) und meint damit einen befristeten Auslandsaufenthalt eines Arbeitnehmenden, die die Zeit im Ausland dazu nutzen, um die berufliche Tätigkeit mit einer Urlaubserfahrung zu verbinden.
Laut einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung PwC Deutschland wird Workation von Arbeitnehmer:innen als ideale Möglichkeit erachtet, um Arbeit und Freizeit miteinander zu verbinden und trägt dazu bei, die persönliche Zufriedenheit mit dem eigenen Job zu erhalten und zu verbessern. Zugleich wird die Chance auf Workation gerade von jüngeren Arbeitnehmer:innen als relevanter Aspekt bei der Jobwahl erachtet. In Zeiten allgegenwärtigen Fachkräftemangels wird das Angebot von Workation daher auch für Unternehmen zu einem relevanten Instrument, um sich in der Konkurrenz um Talente als attraktiver Arbeitgeber zu profilieren und die Motivation der eigenen Belegschaft aufrechtzuerhalten.
Rechtliche Risiken bei der Umsetzung von Workation für Unternehmen und Mitarbeiter:innen
Auch wenn sich Workation bei Arbeitnehmer:innen einer immer größeren Beliebtheit erfreut, sind mit der vorübergehenden Remote-Arbeit im Ausland vielfältige rechtliche Herausforderungen verbunden, die sowohl Unternehmen, als auch Mitarbeiter:innen betreffen. Steuerrechtlich riskieren Unternehmen Betriebsstättenrisiken, wenn Behörden argumentieren, dass eine Workation zur Gründung einer Präsenz des Unternehmens im Ausland führt. Für Mitarbeiter:innen wiederum wird ab einer gewissen Dauer der Workation die Frage aufkommen, in welchem Land sie steuerpflichtig werden. Darüber hinaus muss für alle Angestellten die Sozialversicherungspflicht individuell geprüft werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Rechtsprechung hierzu in jedem Mitgliedstaat der EU sowie Großbritannien und der Schweiz unterscheidet. Aufgrund dieser rechtlichen Herausforderungen ist es verständlich, dass gerade kleinere Unternehmen davon absehen, Bewerber:innen oder Mitarbeiter:innen Workation in Aussicht zu stellen, oder zu bewilligen.
Wenn Unternehmen aus Angst vor Sanktionen ihren Mitarbeiter:innen oder Bewerber:innen jedoch keine Workation in Aussicht stellen, kann sich das in der Zukunft nachteilig im Werben um junge Fachkräfte auswirken. Insbesondere wenn konkurrierende Arbeitgeber diesen Benefit Angestellten und Bewerber:innen anbieten. Unternehmen sind daher darauf angewiesen, über Kompetenz im Umgang mit dem neuen Arbeitsmodell Workation zu verfügen, um den Wettbewerb um Talente nicht zu verlieren.
terrasssign als Ihr Partner für die rechtssichere Durchführung von Workation in Ihrem Unternehmen
Als Unternehmensberatung mit langjähriger Erfahrung in der Global Mobility kann terrassign Unternehmen mit seiner Expertise dabei helfen, Workation rechtssicher umzusetzen und auch in der Zukunft ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber zu sein. Insbesondere für die bei deutschen Arbeitnehmer:innen besonders nachgefragten Zielländer in Südeuropa verfügt terrassign über umfassende Expertise in allen Fragen, welche die Rechtsfelder des Steuer-, Aufenthalts- und Sozialversicherungsrechts betreffen, um Ihnen bei der rechtssicheren Durchführung von Workation beratend zur Seite zu stehen.
Rechtliche Risiken bei der Umsetzung von Workation für Unternehmen und Mitarbeiter:innen
Auch wenn sich Workation bei Arbeitnehmer:innen einer immer größeren Beliebtheit erfreut, sind mit der vorübergehenden Remote-Arbeit im Ausland vielfältige rechtliche Herausforderungen verbunden, die sowohl Unternehmen, als auch Mitarbeiter:innen betreffen. Steuerrechtlich riskieren Unternehmen Betriebsstättenrisiken, wenn Behörden argumentieren, dass eine Workation zur Gründung einer Präsenz des Unternehmens im Ausland führt. Für Mitarbeiter:innen wiederum wird ab einer gewissen Dauer der Workation die Frage aufkommen, in welchem Land sie steuerpflichtig werden. Darüber hinaus muss für alle Angestellten die Sozialversicherungspflicht individuell geprüft werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Rechtsprechung hierzu in jedem Mitgliedstaat der EU sowie Großbritannien und der Schweiz unterscheidet. Aufgrund dieser rechtlichen Herausforderungen ist es verständlich, dass gerade kleinere Unternehmen davon absehen, Bewerber:innen oder Mitarbeiter:innen Workation in Aussicht zu stellen, oder zu bewilligen.
Wenn Unternehmen aus Angst vor Sanktionen ihren Mitarbeiter:innen oder Bewerber:innen jedoch keine Workation in Aussicht stellen, kann sich das in der Zukunft nachteilig im Werben um junge Fachkräfte auswirken. Insbesondere wenn konkurrierende Arbeitgeber diesen Benefit Angestellten und Bewerber:innen anbieten. Unternehmen sind daher darauf angewiesen, über Kompetenz im Umgang mit dem neuen Arbeitsmodell Workation zu verfügen, um den Wettbewerb um Talente nicht zu verlieren.
terrasssign als ihr Partner für die rechtsichere Durchführung von Workation in ihrem Unternehmen
Als Unternehmensberatung mit langjähriger Erfahrung in der Global Mobility kann terrassign Unternehmen mit seiner Expertise dabei helfen, Workation rechtssicher umzusetzen und auch in der Zukunft ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber zu sein. Insbesondere für die bei deutschen Arbeitnehmer:innen besonders nachgefragten Zielländer in Südeuropa verfügt terrassign über umfassende Expertise in allen Fragen, welche die Rechtsfelder des Steuer-, Aufenthalts- und Sozialversicherungsrechts betreffen, um Ihnen bei der rechtssicheren Durchführung von Workation beratend zur Seite zu stehen.