BREXIT

Geschäftsreisen und Dienstleistungen nach dem Brexit: Was bei Mitarbeitereinsätzen im Vereinigten Königreich ab 2021 zu beachten ist

Europäische Unternehmen stehen seit diesem Jahr vor neuen Herausforderungen bei Dienstleistungen in Großbritannien. Anstelle des freien Personenverkehrs treten teils aufwendige Visaanforderungen. Für bestimmte Tätigkeiten bestehen jedoch Ausnahmen – ein Überblick.

Zum 01. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich den europäischen Binnenmarkt endgültig verlassen. Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten werden nun durch ein neues Handels- und Partnerschaftsabkommen mit der EU geregelt. Dieses bringt umfassende Einschränkungen für deutsche Unternehmen und internationales Personalmanagement mit sich.

Bei Mitarbeitereinsätzen muss in der Praxis genau zwischen gewöhnlichen Geschäftsreisen und der Erbringung vertraglicher Dienstleistungen unterschieden werden. Während Geschäftsreisen noch relativ einfach und kurzfristig durchgeführt werden können, müssen Unternehmen bei vertraglichen Dienstleistungen einen deutlich höheren Zeit- und Kostenaufwand einkalkulieren. Großbritannien beschränkt so den Marktzugang für Dienstleister aus der EU erheblich.

BREXIT

Geschäftsreisen und Dienstleistungen nach dem Brexit: Was bei Mitarbeitereinsätzen im Vereinigten Königreich ab 2021 zu beachten ist.

Europäische Unternehmen stehen seit diesem Jahr vor neuen Herausforderungen bei Dienstleistungen in Großbritannien. Anstelle des freien Personenverkehrs treten teils aufwendige Visaanforderungen. Für bestimmte Tätigkeiten bestehen jedoch Ausnahmen – ein Überblick.

Zum 01. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich den europäischen Binnenmarkt endgültig verlassen. Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten werden nun durch ein neues Handels- und Partnerschaftsabkommen mit der EU geregelt. Dieses bringt umfassende Einschränkungen für deutsche Unternehmen und internationales Personalmanagement mit sich.

Bei Mitarbeitereinsätzen muss in der Praxis genau zwischen gewöhnlichen Geschäftsreisen und der Erbringung vertraglicher Dienstleistungen unterschieden werden. Während Geschäftsreisen noch relativ einfach und kurzfristig durchgeführt werden können, müssen Unternehmen bei vertraglichen Dienstleistungen einen deutlich höheren Zeit- und Kostenaufwand einkalkulieren. Großbritannien beschränkt so den Marktzugang für Dienstleister aus der EU erheblich.

Geschäftsreisen

Reisen nach Großbritannien zu geschäftlichen Zwecken sind für EU-Bürger:innen für bis zu 90 Tage innerhalb eines Sechsmonatszeitraums visafrei möglich. Im Rahmen dessen dürfen jedoch nur noch bestimmte nicht-kommerzielle Tätigkeiten ausgeführt werden, wie z.B. Teilnahmen an Meetings, Vertragsverhandlungen, Konferenzen und Messen (ohne Warenverkauf).

Geschäftsreisen

Reisen nach Großbritannien zu geschäftlichen Zwecken sind für EU-Bürger:innen für bis zu 90 Tage innerhalb eines Sechsmonatszeitraums visafrei möglich. Im Rahmen dessen dürfen jedoch nur noch bestimmte nicht-kommerzielle Tätigkeiten ausgeführt werden, wie z.B. Teilnahmen an Meetings, Vertragsverhandlungen, Konferenzen und Messen (ohne Warenverkauf).

„Hands on work“ kann so nur unter bestimmten Voraussetzungen als eine Geschäftsreise durchgeführt werden. Für adhoc Einsätze stellt das jedoch aktuell die einzige Möglichkeit dar.

„Hands on work“ kann so nur unter bestimmten Voraussetzungen als eine Geschäftsreise durchgeführt werden. Für adhoc Einsätze stellt das jedoch aktuell die einzige Möglichkeit dar.

Erbringung vertraglicher Dienstleistungen

Für Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, die nicht während einer einfachen Geschäftsreise erlaubt sind, benötigen Mitarbeitende von Unternehmen in der EU nach dem Brexit ein befristetes Arbeitsvisum. Für dieses müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:

Erbringung vertraglicher Dienstleistungen

Für Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, die nicht während einer einfachen Geschäftsreise erlaubt sind, benötigen Mitarbeitende von Unternehmen in der EU nach dem Brexit ein befristetes Arbeitsvisum. Für dieses müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das entsendende europäische Unternehmen muss einer im Handelsabkommen gelisteten Branche angehören.

  • Das empfangende britische Unternehmen muss eine Lizenz erworben haben, um ein spezifisches „Certificate of Sponsorship“ für die Reisenden ausstellen können.

  • Endsandte Mitarbeitende müssen EU-Staatsbürgerschaft besitzen und Anforderungen bezüglich Berufserfahrung, Dienstjahren und Anerkennung von Qualifikationen erfüllen.

Das Visum ist für die Dauer des Dienstleistungsvertrags gültig, maximal jedoch 12 Monate. Es kann frühstens drei Monate vor Einsatzbeginn beantragt werden und benötigt mehrere Wochen Bearbeitungszeit. Kurze Serviceeinsätze oder punktuelle Einsätze sind unter den neuen Regeln nahezu ausgeschlossen.

Das Visum ist für die Dauer des Dienstleistungsvertrags gültig, maximal jedoch 12 Monate. Es kann frühstens drei Monate vor Einsatzbeginn beantragt werden und benötigt mehrere Wochen Bearbeitungszeit. Kurze Serviceeinsätze oder punktuelle Einsätze sind unter den neuen Regeln nahezu ausgeschlossen.

Take-Away

  • Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich sind visumsfrei möglich, jedoch dürfen keine kommerziellen Tätigkeiten wie z.B. Warenverkauf, technische Arbeiten oder Beratungsleistungen durchgeführt werden. Reisepass, A1-Bescheinigung und weitere Unterlagen sind mitzuführen.

  • Bei visumspflichtigen Tätigkeiten entsteht ein erheblicher Mehraufwand für europäische Unternehmen und Endabnehmende in Großbritannien. Vertragliche Dienstleistungen müssen mit viel Vorlaufzeit geplant werden und hohe Voraussetzungen erfüllen.

  • Die Installation oder Wartung von Maschinen ohne vorliegenden Liefer- oder Wartungsvertrag ist nahezu ausgeschlossen, ebenso die Weiterreichung der Dienstleistung an Subunternehmen.

Gerne beraten wir Sie individuell und vollumfänglich zu weiteren Fragen und unterstützen Sie bei der Durchführung von Geschäftsreisen und vertraglichen Dienstleistungen im Vereinigten Königreich.

Gerne beraten wir Sie individuell und vollumfänglich zu weiteren Fragen und unterstützen Sie bei der Durchführung von Geschäftsreisen und vertraglichen Dienstleistungen im Vereinigten Königreich.

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